Die Bewahrung der Natur ist in Deutschland öffentliche Aufgabe und dient dem im Art. 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel. Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz).
Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Landschaften, Pflanzen und Tiere. Zu den wichtigsten Institutionen geschützter Gebiete und Objekte gehören derzeit unter anderem 14 Nationalparks (siehe Nationalparks in Deutschland), 19 Biosphärenreservate, 95 Naturparks sowie tausende von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmälern.
Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Landschaften, Pflanzen und Tiere. Zu den wichtigsten Institutionen geschützter Gebiete und Objekte gehören derzeit unter anderem 14 Nationalparks (siehe Nationalparks in Deutschland), 19 Biosphärenreservate, 95 Naturparks sowie tausende von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmälern.
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